FAQ – Häufig gestellen Fragen zum Bootsführerschein

Häufige Fragen rund um den Bootsführerschein und die Segelschule

Wer einen Bootsführerschein erwerben oder das Segeln lernen möchte, hat oft viele Fragen. Von den Voraussetzungen für verschiedene Führerscheinklassen über den Ablauf der Ausbildung bis hin zu den Kosten und Prüfungen gibt es zahlreiche Themen, die angehende Wassersportler beschäftigen. In unserer Segelschule möchten wir Ihnen den Einstieg so einfach wie möglich machen. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen rund um den Bootsführerschein, Segelkurse und die praktische Ausbildung auf dem Wasser für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie schnell und übersichtlich die wichtigsten Informationen, damit Sie bestens vorbereitet in Ihr Abenteuer auf See starten können.

Bis zu 1 Wochen vor Kursbeginn des Bootsführerschein Kurses kann gegen einen Gebühr von 50 Euro problemlos umgebucht werden. Storniert der Kunde noch später, ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten. Es kann aber auch eine andere Person als Ersatz gestellt werden.

Bei krankheitsbedingter Absage ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Nach Vorlage des Attests kann eine einmalige Umbuchung in einen Folgekurs erfolgen, sofern freie Plätze verfügbar sind.

Bitte teilen Sie dem Segellehrer am Anfang des Kurses den betreffenden Tag mit, so dass dieser Ihnen den fehlenden Theorie-Lehrstoff zum Selbststudium mitteilen kann. Die Praxiseinheiten werden so vereinbart, dass Ihnen nichts verloren geht. Bei kurzfristiger Krankheit und auch bei längerem Ausfall oder Kursabbruch melden Sie sich bitte bei der Segelschule und/oder Ihrem Kurslehrer. Nach Absprache können die fehlenden Stunden nachgeholt werden.

Offene Fragen zum
Bootsführerschein?

Stellen Sie Ihre offenen Fragen an das Team der Segelschule Berlin:
unter 030-36 20 09-12
oder unter Andre.Jaeger@marina-lanke.de

Alle Motorbootscheine (SBF-Binnen und SBF See) können ab 16 Jahren gemacht werden. Der Segelschein (SBF Binnen unter Segel) kann bereits ab 14 Jahren erworben werden. Die Funkscheine UBI (Binnen) und SRC (Küste) kann man ab 15 Jahren bekommen.

Bei den Sportbootführerscheinen ist ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis (Hör- und Sehtest) erforderlich. Hauptbestandteil ist hierbei die Prüfung auf eine Rot-Grün Blindheit. Der Hör- und Sehtest erfolgen bei uns in den Bootsführerschein-Kursen gegen ein Gebühr. Den aktuellen Preis finden Sie auf den Seiten unser Kurse. Liegt zurzeit ein aktueller Führerscheinentzug vor (z.B. 1 Monat oder längerfristig) kann leider keine Prüfungsanmeldung erfolgen. Volljährige die keinen PKW-Führerschein besitzen müssen beim Bürgeramt ein polizeiliches Führungszeugnis Typ 0 beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis wird direkt zum Prüfungsausschuss verschickt. Bitte die Quittung zur Prüfungsanmeldung mit einreichen. Für Minderjährige reicht die Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular.

Bei den Sportbootführerscheinen ist ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis (Hör- und Sehtest) erforderlich. Hauptbestandteil ist hierbei die Prüfung auf eine Rot-Grün Blindheit. Der Hör- und Sehtest erfolgt bei uns im Kurs gegen ein Gebühr. Den aktuellen Preis finden Sie auf den Seiten unser Kurse. Wenn Sie den Hör- und Sehtest früher brauchen können Sie sich auch an unseren Sportarzt direkt wenden:

Herrn Michael Tabert

0175-7545708 oder 030-83227793 (hinterlassen Sie eine Nachricht auf der Mailbox, Herr Tabert ruft zurück).